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MZEB seit August 2021 am Klinikum Bremen Mitte MZEB
Das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) versteht sich als Behandlungszentrum, das Patienten nach Haus- und Facharzt beratend und behandelnd zur Verfügung steht. Um in einem MZEB behandelt werden zu können, gibt es Eingangskriterien, die erfüllt sein müssen. Mit einer Überweisung und einem Schwerbehindertenausweis mit einem Grad von 70 und höher kann jetzt das MZEB zurate gezogen werden.
Neue Broschüre von BZgA und Bundesnotarkammer
„Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“
Dr. Marita Völker-Albert Pressestelle
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die Erstellung einer Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, das Selbstbestimmungsrecht für das eigene Lebensende wahrzunehmen. Dazu kann auch der Wunsch einer Organspende nach dem Tod gehören. Mit der neuen Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer (BNotK) ein Informationsmaterial erstellt, das verständlich erläutert, wie widerspruchsfrei eine Entscheidung zu einer Organspende in einer Patientenverfügung formuliert werden kann.
Die Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ informiert darüber, was eine Patientenverfügung leisten kann, an wen sich eine Patientenverfügung richtet, wie sie aufbewahrt werden sollte oder wie sie im zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden kann. Die Broschüre mit der Bestellnummer 60284011 kann kostenfrei bestellt werden und steht zum Download unter:
http://www.bzga.de/infomaterialien/organspende/informationsmaterialien/allgemein...
Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: http://www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221 8992257
E-Mail: bestellung@bzga.de
Ein Informationsblatt mit ausgewählten Studienergebnissen steht zum Download unter:
http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/organ-und-gewebespende/
Weiterführende BZgA-Informationen zur Organ- und Gewebespende unter:
http://www.organspende-info.de
Für persönliche Fragen ist das Infotelefon Organspende unter der kostenfreien Rufnummer 0800 9040400 montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr oder per E-Mail unter infotelefon@organspende.de erreichbar.
Weiterführende Informationen der BNotK zum Thema Notfallvorsorge unter:
http://www.notar.de/themen/notfallvorsorge