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Patientenbeteiligung


Bundesebene

Die Patientenbeteiligung wurde 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens eingeführt. Ziel dieser Gesetzesänderung war eine Stärkung der Patientensouveränität und der Patientenrechte. Patientenvertretungen erhielten Informations-, Anhörungs- und Mitberatungsrechte in wichtigen Gremien auf Bundes- und Landesebene, die sich mit Fragen der medizinischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung befassen.

Zu den in der Patientenbeteiligungs-Verordnung genannten bundesweiten maßgeblichen Organisationen der Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gehören:

Für die Betroffenen-Organisationen:

 

Für die Patientenberatungsorganisationen:

Landesebene Bremen

Mitberatungsrechte bestehen auch auf Landesebene in den Gremien, die über Anzahl und Fachrichtung der Ärztinnen und Ärzte entscheiden, die in einer Region für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Beratungen und Beschlüsse in diesen Gremien erfolgen durch die Kostenträger (Krankenkassen) und die Leistungserbringer (Zahn-/ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen sowie Krankenhäuser) im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Die PatientInnenstelle Bremen nimmt über ihre Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP) die ihr seit 2004 aus § 140 f-g SGB V übertragene Patientenvertretung im G-BA und nach §§ 90 ff SGB V in den Landes-, Zulassungs- und Berufungsausschüssen der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und weiteren Gremien wahr.

Die Landesausschüsse für Zahnärzte und für ÄrztInnen/PsychotherapeutInnen beraten und entscheiden über den Bedarfsplan nach G-BA-Richtlinien zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (Feststellung von Über- und Unterversorgung). Die Zulassungsausschüsse entscheiden über Ermächtigungen von KrankenhausärztInnen, Sonderbedarfszulassungen, Nachbesetzungen, Erweiterungen und Verlängerungen.

Die von der PatientInnenstelle benannten PatientenvertreterInnen arbeiten in den Ausschüssen auf Landesebene nach §§ 90 ff SGB V sowie auf Bundesebene im G-BA im Ausschuss: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V aktiv mit. Weitere Ausschüsse auf Landesebene sind das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V und der erweiterte Landesausschuss nach § 116b SGB V .

Darüber hinaus engagieren wir uns in Arbeitskreisen und Gremien und stärken durch Information, Beratung, Erfahrungsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit die Rechte und Stellung der PatientInnen im Gesundheitssystem.

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