PatientInnenstelle
Pressemitteilungen
14.07.2022 Patientenrechte - Ärztepflichten 2022
Unsere Broschüre "Patientenrechte - Ärztepflichten" wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Ein wesentlicher Anspruch dabei war u.a. sie noch verständlicher zu schreiben und zu gestalten.
PatientInnen müssen ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können.
- Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte?
- Worüber muss ich aufgeklärt werden? Gibt es ein Recht auf eine zweite Meinung?
- Was kann ich tun, wenn bei der Behandlung etwas schief gelaufen ist?
- Gibt es besondere Rechte für Menschen mit einer psychischen Erkrankung?
Diese und weitere Fragen greift die Broschüre laienverständlich auf und enthält wertvolle Praxistipps.
09.04.2021 Schlichten sorgt für Ärger von Terasa Wolny (TAZ Bremen)
Seit Januar hat Bremen eine eigene Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
Dadurch verschlechtert sich die Situation für Patient:innen moniert der Gesundheitsladen.
07.04.2021 Forderung nach Satzungsänderung für neue Schlichtungsstelle
Seit 1977 gibt es die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern mit Sitz in Hannover zunächst für Bremen, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, 1990 kamen Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und 2014 Saarland hinzu, d.h. für 10 Ärztekammern. Gründe, warum trotz erfolgreicher Tätigkeit für die 10 Ärztekammern die gemeinsame Schlichtungsstelle zum Ende des Jahres 2021 ihren Betrieb einstellt, werden nicht genannt.
Der seit über 40 Jahren in der alten Schlichtungsstellensatzung bestehende § 11 Patientenvertretung wurde nicht verändert. Im Sinne von mehr Patientenbeteiigung/Patientenschutz hätte man beispielsweise Regelungen aus der für Rheinland-Pfalz geltenden Satzung vom 10.04.2019 übernehmen können und damit Forderungen von Patientenorganisationen nach mehr Schutz der beweislasttragenden Partei erfüllt. (PM herunterladen)
08.03.2021 Reform der Patienten-Fürsprecher dringend erforderlich
Die Erwartungen der Politik, dass sich das 2011 eingeführte Amt in der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und PatientenfürsprecherInnen aufs Beste einrichten wird, haben sich nicht erfüllt. Das Amt ist nicht als wirksames Instrument zur Wahrung der Patientenrechte in den Krankenhäusern zu bezeichnen. [PM herunterladen]
17.12.2020 Neues Kassenwahlrecht ab 2021
Ab 01. Januar 2021 ist ein Wechsel der Krankenkasse für Versicherte leichter möglich. Die Änderungen wurden im MDK-Reformgesetz bereits im November 2019 beschlossen, werden aber erst ab 2021 wirksam.
Das neue Kassenwahlrecht 2021 ermöglicht es den Mitgliedern schneller die Krankenkasse zu wechseln. Künftig entfallen die Kündigungsschreiben an die bisherige Krankenkasse, da das Kündigungsverfahren digitalisiert wird.
- Bereits nach 12 Monaten (bisher frühestens nach 18 Moanten) Vertragsdauer ist ein Kassenwechsel mit 2-monatiger Kündigungsfrist möglich.
- Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht in Zukunft aus , alles Weitere regeln die Versicherer untereinander.
- Bei jedem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Das gilt auch, wenn etwaige Bindungsfristen z.B. wegen Wahltarifen (12 Monate/36 Monate) noch nicht erfüllt sind.
- Erhöht eine Kasse ihre Zusatzbeiträge, die über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinausgehen, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.
04.09.2020 Planbare Zahnbehandlung in den Oktober 2020 verschieben
Für Zahnersatz gibt es ab 1. Oktober 2020 von der Kasse bald mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50 Prozent, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent.
Es lohnt sich also eine planbare Zahnbehandlung frühestens im Oktober 2020 beginnen zu lassen.
Ab 1. Oktober 2020 erhöht sich der Kassenzuschuss für die Regelversorgung von 50 auf 60 Prozent. Beim Nachweis der jährlichen Kontrolluntersuchungen im Bonusheft steigert sich der Kassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent bei einem über 5 Jahre geführten Bonusheft, und von 65 auf 75 Prozent bei einem über 10 Jahre geführten Bonusheft.
Die PatientInnenstelle weist in diesem Zusammenhang auf ihre 68-seitige Broschüre „Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz“ hin. Für die umfangreich behandelten Themen gaben die vielen Fragestellungen, die an die Patientenberatungsstellen herangetragen werden, wichtige Anregungen.
In der Broschüre wird z.B. erklärt:
- - worauf Patienten unbedingt bereits im Vorfeld der Versorgung achten sollten,
- - wie die Bezuschussung über die gesetzlichen Krankenkasse geregelt ist,
- - wie der Heil- und Kostenplan zu verstehen i
- - welche finanziellen Erleichterungen die Bonus- und Härtefallregelung bringen,
- - wie man vorgehen kann, wenn der Zahnersatz nicht richtig passt oder die Rechnung viel zu hoch ist,
- - welche Möglichkeiten es gibt, wenn man mit der Entscheidung von Kostenträgern nicht einverstanden ist.
Sie erhalten die Broschüre gegen eine Schutzgebühr von € 4.- (bei Versand € 6.-).
Weitere Auskünfte erteilt die PatientInnenstelle unter Tel. 49 35 21