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Pressemitteilungen

14.07.2022 Patientenrechte - Ärztepflichten 2022

Unsere  Broschüre "Patientenrechte - Ärztepflichten" wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Ein wesentlicher Anspruch dabei war u.a. sie noch verständlicher zu schreiben und zu gestalten.
PatientInnen müssen ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können.
- Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte?
- Worüber muss ich aufgeklärt werden? Gibt es ein Recht auf eine zweite Meinung?
- Was kann ich tun, wenn bei der Behandlung etwas schief gelaufen ist?
- Gibt es besondere Rechte für Menschen mit einer psychischen Erkrankung?
Diese und weitere Fragen greift die Broschüre laienverständlich auf und enthält wertvolle Praxistipps.

 

09.04.2021 Schlichten sorgt für Ärger von Terasa Wolny (TAZ Bremen)
Seit Januar hat Bremen eine eigene Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
Dadurch verschlechtert sich die Situation für Patient:innen moniert der Gesundheitsladen.

07.04.2021 Forderung nach Satzungsänderung für neue Schlichtungsstelle 

Seit 1977 gibt es die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern mit Sitz in Hannover zunächst für Bremen, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, 1990 kamen Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und 2014 Saarland hinzu, d.h. für 10 Ärztekammern. Gründe, warum trotz erfolgreicher Tätigkeit für die 10 Ärztekammern die gemeinsame Schlichtungsstelle zum Ende des Jahres 2021 ihren Betrieb einstellt, werden nicht genannt.

Der seit über 40 Jahren in der alten Schlichtungsstellensatzung bestehende § 11 Patientenvertretung wurde nicht verändert. Im Sinne von mehr Patientenbeteiigung/Patientenschutz hätte man beispielsweise Regelungen aus der für Rheinland-Pfalz geltenden Satzung vom 10.04.2019 übernehmen können und damit Forderungen von Patientenorganisationen nach mehr Schutz der  beweislasttragenden Partei erfüllt. (PM herunterladen)

08.03.2021 Reform der Patienten-Fürsprecher dringend erforderlich

Die Erwartungen der Politik, dass sich das 2011 eingeführte Amt in der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und PatientenfürsprecherInnen aufs Beste einrichten wird, haben sich nicht erfüllt. Das Amt ist nicht als wirksames Instrument zur Wahrung der Patientenrechte in den Krankenhäusern zu bezeichnen. [PM herunterladen]

17.12.2020 Neues Kassenwahlrecht ab 2021

Ab 01. Januar 2021 ist ein Wechsel der Krankenkasse für Versicherte leichter möglich. Die Änderungen wurden im MDK-Reformgesetz bereits im November 2019 beschlossen, werden aber erst ab 2021 wirksam.

Das neue Kassenwahlrecht 2021 ermöglicht es den Mitgliedern schneller die Krankenkasse zu wechseln. Künftig entfallen die Kündigungsschreiben an die bisherige Krankenkasse, da das Kündigungsverfahren digitalisiert wird.

04.09.2020 Planbare Zahnbehandlung in den Oktober 2020 verschieben

Für Zahnersatz gibt es ab 1. Oktober 2020 von der Kasse bald mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50  Prozent, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent.
Es lohnt sich also eine planbare Zahnbehandlung frühestens im Oktober 2020 beginnen zu lassen.
Ab 1. Oktober 2020 erhöht sich der  Kassenzuschuss für die Regelversorgung von 50 auf 60 Prozent. Beim Nachweis der jährlichen Kontrolluntersuchungen im Bonusheft steigert sich der Kassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent bei einem über 5 Jahre geführten Bonusheft, und von 65 auf 75 Prozent bei einem über 10 Jahre geführten Bonusheft.


Die PatientInnenstelle weist in diesem Zusammenhang auf ihre  68-seitige Broschüre  „Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz“ hin. Für die umfangreich behandelten Themen gaben die vielen Fragestellungen, die an die Patientenberatungsstellen herangetragen werden, wichtige Anregungen.

In der Broschüre wird z.B. erklärt:


Sie erhalten die Broschüre gegen eine Schutzgebühr von € 4.- (bei Versand € 6.-).
Weitere Auskünfte erteilt die PatientInnenstelle unter Tel. 49 35 21

 

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