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14.07.2022 Patientenrechte - Ärztepflichten 2022
Unsere Broschüre "Patientenrechte - Ärztepflichten" wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Ein wesentlicher Anspruch dabei war u.a. sie noch verständlicher zu schreiben und zu gestalten.
PatientInnen müssen ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können.
- Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte?
- Worüber muss ich aufgeklärt werden? Gibt es ein Recht auf eine zweite Meinung?
- Was kann ich tun, wenn bei der Behandlung etwas schief gelaufen ist?
- Gibt es besondere Rechte für Menschen mit einer psychischen Erkrankung?
Diese und weitere Fragen greift die Broschüre laienverständlich auf und enthält wertvolle Praxistipps.
09.04.2021 Schlichten sorgt für Ärger von Terasa Wolny (TAZ Bremen)
Seit Januar hat Bremen eine eigene Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
Dadurch verschlechtert sich die Situation für Patient:innen moniert der Gesundheitsladen.
07.04.2021 Forderung nach Satzungsänderung für neue Schlichtungsstelle
Seit 1977 gibt es die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern mit Sitz in Hannover zunächst für Bremen, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, 1990 kamen Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und 2014 Saarland hinzu, d.h. für 10 Ärztekammern. Gründe, warum trotz erfolgreicher Tätigkeit für die 10 Ärztekammern die gemeinsame Schlichtungsstelle zum Ende des Jahres 2021 ihren Betrieb einstellt, werden nicht genannt.
Der seit über 40 Jahren in der alten Schlichtungsstellensatzung bestehende § 11 Patientenvertretung wurde nicht verändert. Im Sinne von mehr Patientenbeteiigung/Patientenschutz hätte man beispielsweise Regelungen aus der für Rheinland-Pfalz geltenden Satzung vom 10.04.2019 übernehmen können und damit Forderungen von Patientenorganisationen nach mehr Schutz der beweislasttragenden Partei erfüllt. (PM herunterladen)
08.03.2021 Reform der Patienten-Fürsprecher dringend erforderlich
Die Erwartungen der Politik, dass sich das 2011 eingeführte Amt in der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und PatientenfürsprecherInnen aufs Beste einrichten wird, haben sich nicht erfüllt. Das Amt ist nicht als wirksames Instrument zur Wahrung der Patientenrechte in den Krankenhäusern zu bezeichnen. [PM herunterladen]